Hautkrebs-Screening

Seit Juli 2008 kann jeder Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre seine Haut auf Hautkrebs untersuchen (screenen) lassen. Das so genannte Hautkrebs - Screening ist kostenlos und sollte - vor allem bei ersten Verdachtsfällen - unbedingt genutzt werden.

Welche Ärzte können das neue gesetzliche Hautkrebs-Screening in ihrer Praxis durchführen?
Berechtigt sind Dermatologen und Hausärzte (Praktische Ärzte, Allgemeinmediziner, Ärzte ohne Gebietsbezeichnung sowie Internisten), die sich für das Screening qualifiziert haben.

Zitat aus den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA):
Die Leistung "Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs" darf nur von im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung tätigen Ärzten erbracht werden, welche eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vorweisen können.

Wie ist das Screening aufgebaut?
1. Stufe
Sucht der Versicherte direkt einen Dermatologen auf, ist das Screening einstufig.
Wenn der Erstuntersucher ein Hausarzt ist und einen Verdachtsbefund auf Hautkrebs stellt, erfolgt eine Überweisung an einen Dermatologen, der ebenfalls für das Hautkrebs-Screening zertifiziert ist.

2. Stufe
Der Dermatologe führt dann ein weiteres Mal die Untersuchung durch.
Welche Bestandteile hat das Screening?
Zur Untersuchung auf Hautkrebs gehören (gemäß Krebsfrüherkennungs-Richtlinien des G-BA):
    * die gezielte Anamnese
    * die visuelle, gemäß zertifiziertem Fortbildungsprogramm standardisierte Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller Intertrigines
    * die Befundmitteilung mit diesbezüglicher Beratung
    * die Dokumentation

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